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News: 01.09.2011: Neue Regeln zur Förderung von Pelletanlagen

Die Förderregeln für Pellet-Heizungen wurden zum 01. September geändert. Dementsprechend muss man mit einer Pelletheizung gleichzeitig eine effiziente Umwälzpumpe verbauen. Hierzu die Originalpassage der BAFA

Ab dem 01.09.2011 ist zusätzlich Fördervoraussetzung, dass mindestens eine Umwälzpumpe im Heizungssystem die Effizienz-Anforderungen entsprechend der Effizienzklasse A erfüllt. Dies ist durch Vorlage der Rechnung (in Kopie) nachzuweisen. Der Hersteller und die Typbezeichnung müssen aus der Rechnung hervorgehen. Eine Liste der (separaten sowie integrierten) Umwälzpumpen steht … im Bereich Downloads zur Verfügung. Ausgenommen von dieser Regelung sind Pelletöfen mit Wassertasche.

(09.2011, Angaben ohne Gewähr)